Sicherer Umgang mit Eletrizität
Als unabhängige Kontrollinstanz mit staatlicher Akkreditierung und Berater für elektrische Installationen verstehe ich mich als Fachperson, die sich mit Erfahrung für den Bestandschutz bei elektrischen Installationen einsetzt. Es geht bei den elektrischen Kontrollen um Sach- und Personenschutz. Die Schweiz ist verpflichtet, die Normen aus dem europäischen Raum zu übernehmen und somit auch das Prüfungssystem.
Nachfolgend einige allgemeinen Informationen
Das Elektroinstallationsunternehmen darf nur die Elektroinstallation, die sie im Wohnungsbaubereich unmittelbar NEU erstellt hat, selbst kontrollieren. Für alle anderen Elektroinstallationen ist nebst der nötigen betriebsinternen Prüfung und Schlusskontrolle ein weitere Prüfung durch ein unabhängiges Kontrollorgan wie AC Control, notwendig. Das sind Abnahmekontrollen; bei solchen aber auch bei wiederkehrenden periodischen Kontrollen ist die Unabhängigkeit zum Ersteller in der Niederspannungsinstallations-Verordnung geregelt und zwingend verlangt. Die Herstellerfirma der Elektroinstallation darf sich nicht selber kontrollieren. Grund ist eine notwendige Gewaltentrennung die, die Qualität der Installationen fördert. In allen Fällen wird ein schriftliches Dokument erstellt, der Sicherheitsnachweis (Sina).
Das jeweilige energieliefernde Werk ( Verteilnetzbetreiber VNB) ist gemäss Verordnungen zuständig für die Aufforderungen und die Buchführung der Dokumente. Sie fordert periodisch vom Eigentümer , einen Sina der fristgerecht einzureichen ist. Der Sina wird jeweils beim Elektroanlagenbesitzer eingefordert. Es wird ein Sina pro Zählerkreis gefordert.
AC Control steht Ihnen mit Kompetenz und Fachwissen zur Seite und arbeitet für Sie an der Versorgungssicherheit in der ganzen Schweiz.
ICH FREUE MICH AUF IHREN AUFTRAG.
+41 (0)79 767 46 97
Für Sie wird unter anderem periodisch folgendes kontrolliert:
jährlich : Baustellen und Märkte.
alle 3 Jahre : Tankstellen und Garagen mit/ ohne Explosionszonen.
alle 5 Jahre : Bühnen, Theater, öffentliche Elektroladestationen, Medizinische Räume, Untertagebauten, Labore, Gewerbe, Läden und Industrie über 1200 m2, Gastrobetriebe, Take-Aways, Kaffes, Campingplätze und Installationen mit Nullung Schema III ( das sind sehr alte Installationen ).
alle 10 Jahre : Allgemein Verkauf, Büro und Werkstätten, Kleingewerbe, feuergefährdete Betriebsstätten, Landwirtschaft, Kirchen, Zeughäuser, Zivilschutzbauten, Vergnügungsschiffe.
alle 20 Jahre : alle Wohnungseinheiten.
Durch mich ebenfalls geprüft werden können: Apparate in einem Betrieb. Gemäss Unfallversicherungsgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet ab dann wie er Mitarbeiter angestellt hat. Link Info