Elektrische Kontrollen
Als unabhängiges Kontrollorgan und Berater für elektrische Installationen, verstehe ich mich als Fachperson, die sich fair für den Bestandesschutz in elektrischen Installationen einsetzt. Es geht, bei den Kontrollen, um Sachen- und Personenschutz, in der ganzen Schweiz.
Nachfolgend einige allgemeinen Informationen mit Auszügen aus den Verodnungen und Gesetze.
Das Elektroinstallationsunternehmen darf nur die Elektroinstallation, die sie unmittelbar NEU erstellt hat im Wohnungsbaubereich, selbst kontrollieren. Für alle anderen Elektroinstallationen ist nebst der nötigen betriebsinternen Prüfung und Schlusskontrolle ein weitere Prüfung durch ein unabhängiges Kontrollorgan, wie AC Control, notwendig. Sie heissen Abnahmekontrollen, bei solchen aber auch bei wiederkehrenden periodischen Kontrollen ist die Unabhängigkeit zum Ersteller in der Niederspannungsinstallations-Verordnung geregelt und zwingend verlangt. Die Erstellerfirma der Elektroinstallation darf sich nicht selber kontrollieren. Grund ist eine Gewaltentrennung und es fördert die Qualität der Installationen. Es ergeht in allen Fällen ein schriftliches Dokument: Der Sicherheitsnachweis (Sina). Dieser wurde unter anderem auch geschaffen, um gegen Schwarzarbeit Vorschub zu leisten.
Das jeweilige energieliefernde Werk ist gemäss Elektrizitätsgesetz zuständig für die Aufforderungen und die Buchführung der Sina. Die Sina werden jeweils beim Elektroanlagenbesitzer eingefordert. AC Control steht Ihnen mit Kompetenzen und Fachwissen zur Seite und arbeitet zusammen mit den EW an der Versorgungssicherheit. Sie werden mich selbst als Ansprechpartner vorfinden in Ihrem Objekt.
Sie haben eine Aufforderung erhalten zum einreichen eines Sicherheitsnachweises, SINA ?
Ich freue mich auf Ihren Auftrag.
079 767 46 97
Durch mich wird für Sie periodisch folgendes kontrolliert:
jährlich : Baustellen und Märkte
alle 5 Jahre : Normale Tankstellen, Bühnen, Theater, öffentliche Elektroladestationen, Medizinische Räume, Untertagebauten, Labore, Gewerbe, Läden und Industrie über 1200 m2, Gastrobetriebe, Take-Away, Kaffes, Campingplätze, Bootsanlegestellen und Installationen mit Nullung Schema III ( alte Installationen ca. vor 1980 ).
alle 10 Jahre : Allgemein Verkauf, Büro und Werkstätten, Kleingewerbe,Garagen, feuergefährdete Betriebsstätten wie Schreinereien, Landwirtschaft, Kirchen, Zeughäuser, Zivilschutzbauten, Segelschiffe und Motorboote
alle 20 Jahre : alle Wohnungen und Einfamilienhäuser ohne Elektroinstallationen die in Haus vor 1980 erstellt wurden.
Die Energielieferantin führt Buch wann die nächste Kontrolle fällig ist und fordert die Eigentümer:in bei Bedarf auf. Basis bildet die Niederspannungsinstallations-Verordnung CH Recht: 734.27 NIN Darin im Anhang sind die periodizitäten Aufgeführt.
Durch mich ebenfalls geprüft werden: Apparate in einem Betrieb. Gemäss Unfallversicherunggesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Link Info
Energie Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen und Speicher. Es werden durch mich auch Belaubigungen für die Pronovo durchgeführt.